Einfaches Nutzungsrecht (inklusive)

Das zeitlich uneingeschränkte einfache Nutzungsrecht ist für alle üblichen Zwecke, welche im weitesten Sinne zu den einfachen und zielgerichteten Werbezwecken, mit geringer öffentlicher Aufmerksamkeit, dienen. Dazu zählen z.B. Broschüren, Flyer und die Nutzung auf der eigenen Webseite, Newsletter mit weniger als 10.000 Abonnenten oder die Nutzung auf Immobilienportalen (z.B. Immobilienscout oder Immowelt), sowie das posten nicht-monetarisierter Beiträge auf den eigenen Social-Media Seiten.

Der Kunde erwirbt vom Urheber die einfachen und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte über das Bildmaterial. Die Bilder dürfen für alle üblichen Nutzungsarten vom Kunden selbst verwendet werden. Die Weitergabe der Originaldateien an Dritte ist nur dann gestattet, sofern diese zum Zwecke der vereinbarten Nutzungsarten notwendig ist (z.B. Weitergabe an Druckfirmen oder externen Webmaster). Der Weiterverkauf der Bilder ist ohne vorherige Absprache mit dem Urheber (Fotograf) nicht gestattet. Dem Urheber (Fotograf) ist es gestattet weiteren Lizenzen zu vergeben (UrhG § 31 [3]), sofern Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden (z.B. §59 UrhG). Die Bildbearbeitung und Verfremdung der Bilder bedarf der vorherigen Zustimmung des Urhebers. Leichte Anpassungen, wie das Beschneiden der Bilder, sind erlaubt, sofern diese Notwendig sind, um die Bilder an die Vorgaben der Veröffentlichungsplattform anzupassen.

Die üblichen und somit erlaubten Nutzungsarten ergeben sich einerseits aus dem Vertrag bzw. Angebot oder dem vorherigen Schriftverkehr. Die Veröffentlichung der Bilder zu Werbezwecken auf der eigenen Webseite, Verkaufsportalen, oder als klassische Printwerbung (Broschüren, Flyer, firmeneigenes Kundenmagazin) oder zur sonstigen internen Nutzung (z.B. Präsentationen, Mitarbeiterkalender, etc.) ist grundsätzlich gestattet.

Erweiterte Nutzungsarten wie z.B. die Veröffentlichung im Rundfunk & Kino, an öffentlichen Plätzen etc. sind nur dann gestattet, wenn sich diese Nutzungsarten A): aus dem vorherigen Schriftverkehr eindeutig ableiten lassen oder B): diese ausdrücklich vereinbart wurden. Alle abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Gemäß Abs. 2 des UrhG (Urheberpersönlichkeitsrecht) ist eine Namensnennung des Urhebers bei der Veröffentlichung erforderlich. Davon abweichende Vereinbarungen sind nicht rechtsverbindlich und bieten dem Auftraggeber daher keine Rechtssicherheit.

Übersicht der Sondernutzungsrechte:

Pressemitteilung:

Zur einmaligen Verwendung in einer kurzen Presse- bzw. Medienmitteilung (Textform + Bild), wie z.B. die Veröffentlichung in einem Artikel. Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich. Weltweit geltende Rechte für die Dauer Ihres Projekts, maximal für eine Dauer von 5 Jahren.

  • Firmeneigene Zeitschrift: Im einfachen Nutzungsrecht enthalten.
  • Für eine Fachzeitschrift mit maximal 5.000 Exemplaren (Titelbild ausgenommen): Im einfachen Nutzungsrecht enthalten
  • Für eine Fachzeitschrift mit maximal 30.000 Exemplaren (Titelseite ausgenommen): 120€/Bild
  • Für eine Zeitschrift / ein Magazin mit einer Auflage großer 30.000: 250€/Bild
  • Für eine Zeitschrift / ein Magazin mit einer Auflage großer 30.000 inkl. Verwendung auf Titelseite: 800€/Bild

 

Werbliche Verwendung im Internet und digitale Nutzung

Eine Monetarisierung auf einer einzigen Plattform ist nicht kostenpflichtig sofern weniger als 10.000 User erreicht werden und die Monetarisierungskosten 100€ nicht überschreiten. Zur Verwendung bezahlter Werbung außerhalb geschlossener Plattformen und somit erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit mit weniger als einer Millionen Klicks. Weltweit geltende Rechte für die Dauer Ihres Projekts, maximal für eine Dauer von 2 Jahren. (Beispiele: Bannerwerbung, Unterbrecherwerbung, Pop-up-Werbung, Rich Media-Werbung, Pre-Roll-Werbung, Google Werbeanzeigen, Youtube Werbevideos, Digitale Rundfunkwerbung). Es fällt eine Gebühr in Höhe von 70% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an.

 

Out-of-Home-Verwendung / Öffentlicher Raum

Zur Verwendung in Werbekampagnen oder Promotion-Aktionen, für die Non-Broadcast-Methoden verwendet werden. Weltweit geltende Rechte für die Dauer Ihres Projekts, maximal für eine Dauer von 2 Jahren. Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich (Beispiele: Werbung in Kinos und Theatern, Werbung auf elektronischen Billboards, Werbung in Sportstadien, Werbung in Flugzeugen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, Plakate im öffentlichen Raum, Werbung in Geschäften und am POS, Kunstobjekte). Es fällt eine Gebühr in Höhe von 200% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an.

 

Direct-Response und Rundfunk-Werbung

Zur Verwendung in einem Werbespot in einem Land. Beinhaltet die Ausstrahlungsrechte für TV und Internet (z.B. Online Mediathek). Die Ausstrahlungsrechte für TV werden für die Dauer von 90 Tagen gewährt, die Internetrechte für die Lizenzdauer von 10 Jahren. Davon ausgeschlossen ist Kinowerbung. (Beispiele: TV-Werbespots, Infomercials (Informationssendungen), Rundfunkwerbung, Programmsponsoring). Es fällt eine Gebühr in Höhe von 280% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an. Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich. Soll auf die Namensnennung verzichtet werden wird stattdessen eine Gebühr von 600% erhoben.

 

Messen, Branchenveranstaltungen & Vorträge

Zur Verwendung auf Messen und Branchenveranstaltungen. Weltweit geltende Rechte für die Dauer Ihres Projekts, maximal für eine Dauer von 5 Jahren. (Beispiele: Messen, Tagungen, Branchen-Meetings oder -Veranstaltungen, Sonstige externe Präsentationen) Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich.

  • Für ein Publikum mit weniger als 200 Teilnehmern und digitale Aufzeichnung für die eigene Webseite: Es fällt eine Gebühr in Höhe von 50% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an.
  • Für ein Publikum mit mehr als 200 Teilnehmern und/oder Streaming auf eine Video-on-Demand Plattform (z.B. Youtube): Es fällt eine Gebühr in Höhe von 100% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an.

 

Verwendung in einem Digitalprogramm

Zur Verwendung in einem Programm. Weltweit geltende Rechte, zeitlich uneingeschränkt.

z.B. Desktop- & Internetprogramme, Programme für mobile Geräte (Apps), Video-on-Demand-Programme. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 50% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an. Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich. Soll auf die Namensnennung verzichtet werden wird stattdessen eine Gebühr von 110% erhoben.

 

Medien: Film, TV und sonstige Verwendung | Spielfilme & TV Programm

Zur Verwendung in einem Spielfilm oder einem Dokumentarfilm privater Produktion (TV- & Kinowerbung ausgenommen). Diese Lizenz umfasst das zeitlich unbeschränkte Recht zur weltweiten Verbreitung des Projekts in allen derzeit bekannten oder künftig verwendeten Medienformaten. (Beispiele: TV-Programm/Sendung, Dokumentar- & Spielfilme, Trailer). Es fällt eine Gebühr in Höhe von 400% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an. Namensnennung von „animo-vr.de“ ist im Abspann, sofern dieser vorhanden ist, erforderlich.

 

Medien: Film, TV und sonstige Verwendung | Dokumentation, Nachrichten, Editorial und Bildung

Zur nicht-kommerziellen Verwendung in einer bestimmten Produktion oder Sendung. Diese Lizenz umfasst das zeitlich unbeschränkte Recht zum weltweiten Vertrieb der Produktion in ihrer Endfassung in allen derzeit bekannten oder künftig verwendeten Medienformaten. Namensnennung von „animo-vr.de“ erforderlich. (Beispiele: Ausführliche Dokumentarspielfilme für öffentlich-rechtlichen Rundfunk in allen Medien, Bildungsprogramme, Nachrichtensendungen, Talkshows, Nachrichtenaufzeichnungen, Öffentliche Ankündigungen, Werbeaktionen von Sendern oder Tochtergesellschaften, Museumsausstellungen). Es fällt eine Gebühr in Höhe von 60% des Angebotsbetrages exkl. der Nutzungsrecht-Beiträge an.

 

Uneingeschränktes weltweites Nutzungsrecht & Weitere Nutzer

Für das uneingeschränkte weltweite Nutzungsrecht fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 700% an, wobei das volle Nutzungsrecht gemäß § 40 a UrhG auf maximal 10 Jahre beschränkt ist. Umfasst alle Medien aus Broadcast-, Non-Broadcast- und neuen Medienkanälen, die zu kommerziellen oder Promotion-Zwecken eingesetzt werden (Alle unter den Sondernutzungsrechten genannten Medien sind inbegriffen). Namensnennung von „animo-vr.de“ ist erforderlich. Soll auf die Namensnennung verzichtet werden wird stattdessen eine Gebühr von 1500% erhoben.

Laut UrhG § 31 (3) ist der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Der Weiterverkauf durch den Urheber ist somit genehmigt, sofern keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Nutzungsrechte können nicht übertragen oder weitergegeben werden. Je weiteren Nutzen fallen zusätzlich 50% des Angebotsbetrages exkl. Der Nutzungsrechte an.

Die Nutzung durch den Urheber bleibt dabei vorbehalten. § 35 (UrhG) und § 40a (UrhG) bleiben unberührt. 

Vertragsdauer und Geltung

Die Nutzungsrechte gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als erteilt. Die schriftliche Bestätigung kann auch im Angebotstext oder auf der Rechnung vermerkt werden. Die vorstehende Vertragsvereinbarung gilt weltweit, wobei die Nutzungsrechte dem deutschen Urhebergesetzt unterliegen. Die vorstehende Vertragsvereinbarung gilt unbefristet.

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